Volkskönigsschießen mit der Armbrust

  1. Volkskönig|in in Stockelsdorf für die Dauer bis zum nächsten Schützenfest (1 Jahr) kann nur werden, wer Bürger der Groß-Gemeinde Stockelsdorf und kein aktives Mitglied im Schützenverein Stockelsdorf ist.
  2. Im Vorfeld des Ausschießens, meist 4-8 Wochen vorab, werden die Vogelkarten an Interessierte verkauft. Eine Karte kostet 2,50 €, diese Karten sind beginnend von 1 bis 400 nummeriert und werden in das aktuelle Schießbuch mit Namen des Käufers eintragen. Maximal gehen 20 Karten pro Teilnehmer in die Wertung, es können auch mehr Karten gekauft werden – um den Verein zu unterstützen. Falls jemand mehr als 20 Karten kauft, werden diese in der Entscheidung um den Titel des Volkskönigs ausgelassen. Hintergrund diese Einschränkung ist, dass keiner sich den Titel des Volkskönigs erkaufen kann.
  3. Am Schützenfest beginnt das Ausschießen auf den Holzvogel. Als Erster darf (sollte) der Volkskönig aus dem Vorjahr den ersten Schuß abgeben.
  4. Im Laufe des Schießens werden die Karteninhaber von der Wettkampfleitung in der Reihenfolge der verkauften, nummerierten Karten aufgerufen – jede Karte bedeutet ein Schuß.
  5. Falls ein Karten-Inhaber beim Ausrufen nicht anwesend sein sollte, bedeutet es nicht – dass seine Karten verfallen, sondern es wird vorrangig ein Mitglied aus der Vogelgruppe bzw. ein anderer Schütze weiterschießen. Damit diese Veranstaltung zügig voran schreitet.
  6. Falls ein Vogelteil im Laufe des Wettbewerbes abgeschossen wird, erhält der vorher aufgerufene Karten-Inhaber den Preis – nicht der Schütze. Jedes abgeschossene Vogelteil (Federn, Flügel, Krallen, Köpfe, Herzstück) beinhaltet ein Preis – insgesamt sind 21 Preise inklusive König und beider Ritter auszuschießen.
  7. Bevor es in die Entscheidung um den neuen Volkskönig und Ritter geht, müssen alle restlichen 18 Teile vollständig abgeschossen werden – erst dann wird es ernst.
  8. Geht es zum Ende um die Königswürde – dürfen keine Gäste, sondern nur Karteninhaber oder ein Mitglied aus der Vogelgruppe auf das Herzstück schießen.
  9. Die Proklamation des Volkskönigs und seiner beiden Ritter erfolgt durch den 1. Vorsitzenden während des Schützenfestes am Samstagabend. Eine Anwesenheitspflicht der neuen Würdenträger ist notwendig.
  10. Der Volkskönig wird am nächsten Tag, der Schützenfest-Sonntag im Festumzug mit seinen Rittern direkt hinter dem Schützenkönig eingereiht, und den Umzug durch Stockelsdorf mitgestalten.
  11. Der Volkskönig ist verpflichtet, die Volkskönigsscheibe nach ihrer Aushändigung – binnen 2 Monaten – an seinem Wohngebäude anbringen zu lassen. Die Anbringung erfolgt durch eine Abordnung des Schützenvereins. Nähere Anordnungen werden für den Einzelfall vom Vorstand bestimmt.
  12. Absichten des Volkskönigs über irgendwelche im Rahmen seiner Funktion wahrzunehmenden repräsentativen Aufgaben (einschließlich etwaiger von ihm vorgesehener Veranstaltungen), sind von ihm nur im Einverständnis mit dem Vorstand durchzuführen. Hierzu hat er sich unmittelbar mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen.
  13. Der Volkskönig und seine Ritter werden im laufenden Königsjahres zu den Veranstaltungen des Schützenverein Stockelsdorf eingeladen.
  14. Nach Ablauf des Königsjahres kann ein Abholen des Volkskönigs durch eine Schützenordnung erfolgen.